In Frankreich bald Strafen für Liebeskunden?

anlächeln kann sie ins gefängnis bringen
Frankreich hat schon jetzt eine janusköpfige Gesetzgebung: Prostitution ist nicht verboten, aber es dürfen keine Möglichkeiten für die Ausübung zur Verfügung gestellt werden. Seit den 1990er Jahren wurde vonseiten der Regierung ein regelrechter Feldzug gegen die Prostituierten geführt, sodass nunmehr (seit 2003) das bloße Anlächeln eines Kunden mit Gefängnis bestraft werden kann.
Nun scheint es so, als wolle man seitens der französischen Gutmenschenschaft zum „letzten Gefecht“ ausholen und nicht nur den Huren, sondern auch noch den Freiern den käuflichen Sex für den kleinen Mann vermiesen: Schwedische Verhältnisse bedeuten das Ende der Straßenprostitution.
Der „teure käufliche Sex“ hat in Frankreich wie auch in Schweden längst seinen Namen geändert: Wo für Sex kein Geld bezahlt wird, sondern die Dienstleistung darin bestecht, Zeit mit einem Menschen zu verbringen, hat der Staat sein Recht verloren – und dass Menschen, die Zeit miteinander verbringen, manchmal auch Sex haben – das wird der Staat kaum verhindern können.
Zitate nach dem Guardian.
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